Reiserücktrittsversicherungen haben den Zweck, Reisende gegen die Kosten zu versichern, die bei Nichtantritt einer gebuchten Reise anfallen. Zu denken ist hierbei vor allem an Stornogebühren, die Reiseveranstalter in diesen Fällen einheben. Aber auch bereits bezahlte Anteile des Reisepreises werden rückerstattet, ebenso wie Tickets für Verkehrsmittel (Fähren, Züge), die in Zusammenhang mit der Reise erworben wurden. …
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