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Jul 20

Was eine Reiserücktrittsversicherung versichert

Reiserücktrittsversicherungen haben den Zweck, Reisende gegen die Kosten zu versichern, die bei Nichtantritt einer gebuchten Reise anfallen. Zu denken ist hierbei vor allem an Stornogebühren, die Reiseveranstalter in diesen Fällen einheben. Aber auch bereits bezahlte Anteile des Reisepreises werden rückerstattet, ebenso wie Tickets für Verkehrsmittel (Fähren, Züge), die in Zusammenhang mit der Reise erworben wurden.

 

Versicherte Reiserücktrittsgründe

 

Die oben genannten Leistungen erbringen Reiserücktrittsversicherungen allerdings nur, wenn die Reise nicht angetreten wird, weil es für den Versicherungsnehmer nicht zumutbar gewesen wäre. Welche Ereignisse als zumutbar anzusehen und welche als unzumutbar einzuschätzen sind, das ist in den Vertragsbedingungen der Reiserücktrittspolicen geregelt. Zwar gibt es im Bereich der versicherten Rücktrittsgründe Abweichungen zwischen den Reiseversicherungsgesellschaften. Diese beziehen sich aber meist darauf, wie streng diese Rücktrittsgründe gehandhabt werden. Generell kann man sagen, dass Reiserücktrittsversicherungen einen Rücktritt aus folgenden Gründen akzeptieren:

 

-       eine schwere, unerwartete Krankheit; ein Unfall mit schwerwiegenden Folgen, ein Todesfall, eine Schwangerschaft, nachhaltige Beschädigungen am Eigentum des Versicherten, eine plötzliche Kündigung, eine unvorhersehbare Unverträglichkeit gegen eine notwendige Impfung oder eine Gerichtsvorladung.

 

Kann die Reise aus einem dieser Gründe nicht angetreten werden, kommen die Reiserücktrittsversicherer für den durch die Stornierung hervorgerufenen finanziellen Schaden auf. Entscheidend ist letztlich aber nicht das Ereignis selbst, sondern dessen Schwere.

 

Versicherte Personen

 

Der Personenkreis, der mit einer Reiserücktrittsversicherung erfasst werden kann, richtet sich zunächst nach der Art der abgeschlossenen Police. Reiserücktrittsversicherungen werden üblicherweise für Singles, für Familien und auch für ganze Reisegruppen angeboten. Durch diese Versicherungsarten lässt sich bestimmen, welchem Personenkreis die Kosten bei einem Reiserücktritt rückerstattet werden.

Zu unterscheiden ist davon der sogenannte “mitversicherte Personenkreis”. Damit sind etwa Lebensgefährten, Ehegatten, Geschwister und Kinder des Versicherungsnehmers gemeint. Sie sind zwar nicht in den Versicherungsschutz integriert, erleiden sie aber einen schweren Unfall oder eine schwere Krankheit (einen der Rücktrittsgründe), dann ist dies für den Versicherten ebenfalls ein berechtigter Rücktrittsgrund.

 

Zahl der versicherten Reisen

 

Hierbei muss zwischen den Einmal- und Jahrespolicen unterschieden werden. Einmalpolicen versichern ausschließlich eine einzige Reise. Sie verfallen deshalb mit dem Reiseantritt. Jahresversicherungen gelten hingegen für eine beliebige Anzahl von Reisen innerhalb eines Jahres. Am Ende des Jahres verlängern sie sich um eine weiteres Jahr, wenn sie nicht zeitgerecht (Kündigungsfirsten zwischen 1 Monat und 3 Monaten) gekündigt werden.

 

Mit oder ohne Selbstbeteiligung

 

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal von Reiserücktrittsversicherungen ist die Selbstbeteiligung, oft auch als Selbstbehalt bezeichnet. Reiserücktrittsversicherungen mit einer Selbstbeteiligung verheißen zwar kleinere Tarife, im Versicherungsfall muss der Versicherte jedoch einen Anteil der Kosten selbst tragen. Üblich ist in der Reiseversicherungsbranche ein Selbstbehalt von 20 %.

 

Wann sind Reiserücktrittsversicherungen sinnvoll?

 

Reiserücktrittsversicherungen sind insbesondere dann sinnvoll, wenn Reisen früh gebucht werden. Je mehr Zeit zwischen dem Tag der Reisebuchung und dem Tag des Reiseantritts liegt, desto wahrscheinlicher ist es, dass dem Versicherten oder seinem Umfeld einer der genannten Rücktrittsgründe zustoßen.

Reiserücktrittsversicherungen sind überdies umso zweckmäßiger, je höher der Preis der gebuchten Reise ist. Denn vom Preis der Reise hängt nicht nur die Höhe des Versicherungstarifes, sondern vor allem auch die Höhe der Stornokosten ab.

 

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